KORREKTUR/Streit um Sturmgewehr-Auftrag: Gericht weist Haenel-Beschwerde zurück
(Der zweite Absatz wurde neu formuliert. Dort hieß es, dass zuerst der Bundestag abstimmen soll und danach die Vertragsverhandlungen beginnen. Das ist nicht richtig. Richtig ist, dass die Vertragsverhandlungen nun beginnen und der Bundestag dann über den ausverhandelten Vertrag abstimmt.)DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Weg zur......
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Veröffentlicht von: Finanzen.at - Nachrichten Ticker - Wednesday, 22 June
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